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Der Betreiber einer ortsfesten Amateurfunkanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von
mehr als 10 Watt hat diese der Bundesnetzagentur (ehem. Reg TP)
gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) anzuzeigen. Für die Anzeige sind die jeweiligen Formblätter zu verwenden. |
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Homepage des VFDB e.V - Letzte Änderung: 01.01.2006 -
Norbert
Tonko, DL1ARK