![]() Wer oder was ist ein Amateurfunker oder auch Funkamateur? |
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Amateurfunkdienst Definition Funkamateur ist, wer sich lediglich aus persönlichem Interesse und nicht in Verfolgung anderer, z. B. wirtschaftlicher oder politischer Zwecke, mit Funktechnik und Funkbetrieb befasst. Die Definition des Amateurfunkdienstes im Amateurfunkgesetz von 1997 besagt weiterhin: Im Sinne dieses Gesetzes ist Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird. Diese Definitionen zeigt, dass der Amateurfunk nicht nur eine reine Freizeitbeschäftigung ist, sondern dass sich aus der Tätigkeit als Funkamateur auch gesellschaftliche Pflichten ableiten. So sind Funkamateure verpflichtet, in Not- und Katastrophenfällen Hilfe zu leisten. Das Amateurfunknetz ist weltweit ausgebaut, in jedem Land der Erde finden sich Funkamateure, was besonders durch den im Gesetz verankerten Begriff Völkerverständigung zum Ausdruck kommt. Funkamateure dürfen nur mit anderen Funkamateuren Funkbetrieb durchführen, das Funkgespräch nennt man QSO, für jedes erste Funkgespräch auf einem Frequenzband bestätigen Funkamateure sich die Verbindungen mit QSL-Karten, die weltweit verschickt werden. Zur Nutzung im Amateurfunkdienst sind diverse
Frequenzbereiche,
die Amateurbänder,
zwischen 135 kHz und 250 GHz im Langwellen-, Mittelwellen-, Kurz-
und Ultrakurzwellen-
bis hinauf in den Gigahertzbereich ausgewiesen. Dabei kommen
traditionelle Betriebsarten
wie Morsetelegrafie
und Sprechfunk
genauso zum Einsatz, wie Funkfernschreiben
und moderne digitale Übertragungsverfahren wie Packet
Radio. Auch Bild- und Videoübertragungen sind mit Betriebsarten
wie FAX, SSTV (Slow
Scan Television), ATV (Amateur-TV, Amateurfernsehen), SATV
(Schmalband ATV), DATV
(Digitales ATV) und DRM
(Digital Radio Mondiale) möglich. Neben direkten Verbindungen sind
auch Kontakte via Relais, Echolink, Satelliten
(z.B. OSCAR), EME
oder auch Meteorscatter
möglich. |
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Erlaubnis zur Teilnahme Geprüft wird in den Prüfungsteilen
Darüber hinaus wird mit der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Person das eigentliche Rufzeichen zugeteilt. Diese Zulassung wird im Allgemeinen zusammen mit der bestandenen Prüfung erteilt. Das Rufzeichen ist vergleichbar mit dem Autokennzeichen, es ist weltweit einmalig und identifiziert damit die Amateurfunkstation und den Funkamateur. Das Rufzeichen besteht in Deutschland aus einem 2-stelligen Präfix, einer ein- oder zweistelligen Zahl und einem 2- bis 3-stelligen Suffix. Anhand des Präfixes kann die Lizenzklasse ermittelt werden. Aufgrund der durch die Prüfung nachgewiesenen Kenntnisse sind
Funkamateure berechtigt, ihre Sende- und Empfangsanlagen zur Durchführung
des Amateurfunks selber zu bauen. Es gibt keinen anderen Funkdienst,
bei dem das erlaubt ist. Das gleiche gilt für Funkanwendungen wie
den CB-Funk.
Hinsichtlich der Senderausgangsleistung gelten für den
Amateurfunkdienst die gleichen strengen Grenzwertforderungen wie für
alle anderen Funkdienste. Ein Funkamateur muss die Einhaltung dieser
Grenzwerte gegenüber der RegTP gegebenenfalls nachweisen. |
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Amateurfunkzeugnis-Klassen
Vorher existierten in Deutschland drei verschiedene Amateurfunk-Zeugnisklassen (ehemals Lizenz genannt):
Es gibt auch die Möglichkeit ein Ausbildungsrufzeichen zu beantragen. Mit einem Ausbildungsrufzeichen können Nicht-Funkamateure unter der direkten Aufsicht eines Funkamateurs Funkbetrieb machen. Diese Rufzeichen beginnen stets mit DN. Seit Inkrafttretung der neuen Amateurfunkverordnung am 19. Februar 2005 sind Ausbildungsrufzeichen unbefristet. Anmerkung: Seit dem 15. August 2003 dürfen Genehmigungsinhaber der Klasse 2 sämtliche zur Verfügung stehenden Frequenzbereiche vorübergehend nutzen, da auf der WRC (World Radio Conference) beschlossen wurde, dass die Telegraphieprüfung, welche bislang neben der geforderten Mindestpunktzahl von 50 (Kl. 2) bzw. 75 (Kl. 1) von 100 im Bereich Technik der Amateurfunkprüfung bei der RegTP den einzigen praktischen Unterschied zwischen Klasse 1 und 2 darstellte, für den Kurzwellenzugang nicht mehr zwingend notwendig sein soll. Es ist mit einer baldigen Zusammenlegung der Lizenzklassen 1 und 2 zu rechnen. Vorschläge hierfür sind bereits vorhanden. So sollen die Klassen 1 und 2 in die Klasse A und die Klasse 3 in die Klasse E umgewandelt werden. Klasse-E-Inhaber dürfen dann auch zusätzlich den Frequenzbereich von 10 - 10,5 GHz mit <10 W EIRP nutzen. Es gab bis Mitte der 90er Jahre bereits eine Klasse A (Präfix DH), die zwischen den heutigen Klassen 1 und 2 angesiedelt war. Da diese inzwischen in die Klasse 1 umgewandelt wurde und die neue Klasse A wieder die höchste Zeugnisklasse darstellt, sind keine Verwechslungen zu erwarten. |