DARC - Hauptsitz in Baunatal bei Kassel


Was ist der DARC?

DARC heißt Deutscher Amateur-Radio-Club und ist ein Zusammenschluss der Funkamateure in Deutschland als eingetragener Verein.

Funkamateure sind Menschen, die nach einer Prüfung vor der Regulierungsbehörde auf bestimmten zugewiesenen Frequenzen miteinander funken dürfen. Auf der Kurzwelle kann man so die ganze Welt mit recht einfachen Mitteln erreichen. Und auf UKW ist es mit ein bisschen Glück zum Beispiel über Satelliten oder bei bestimmten Ausbreitungsbedingungen ebenfalls möglich zumindest Verbindungen mit allen Ländern Europas aufzubauen.

Mitglied im DARC sein bedeutet,

  • gemeinsamer Spaß beim Funken im Ortsverband viele nette und hilfsbereite Leute kennen lernen, zum Beispiel zur Beratung beim Gerätekauf, beim Antennenbau oder beim Morsenlernen...
  • immer einen finden, der sich mit einer bestimmten Betriebsart (Datenfunk, Satelliten- und Weltraumfunk, Sprechfunk, Morsen, Amateurfunkfernsehen...) gut auskennt und beim Einstieg weiterhilft
  • kostenlose Vermittlung der Empfangsbestätigung (QSL-Karten) für Funkverbindungen
  • technische und juristische Betreuung in der Geschäftsstelle, wenn im Ortsverband auch keiner mehr weiter weiß
  • zum Funkamateur ausgebildet und weitergebildet zu werden bzw. selbst auszubilden
  • Fielddays, Exkursionen, Wettbewerbe, Diplome usw.
  • Funkamateure in der Nähe zu treffen, denn es gibt deutschlandweit über 1000 Ortsverbände des DARC

Da mindestens drei Viertel aller Funkamateure Deutschlands im DARC Mitglied sind, kann der DARC die Interessen der Funkamateure gegenüber den Behörden als starke Gemeinschaft vertreten.
Funkamateure gibt es seit den zwanziger Jahren (des 20. Jahrhunderts). Von Anfang an haben Funkamateure sich gegenseitig geholfen und ausgebildet und dabei viel zur Forschung beigetragen. Auch heute noch wird mit Unterstützung des DARC geforscht. Es gibt mittlerweile sogar eigene Amateurfunksatelliten... Funkamateure dürfen sich ihre Geräte selbst bauen, deshalb auch die Prüfung vor der Behörde. Aber es gibt auch die Amateurfunkindustrie, die kleine nicht zu teure Geräte verkauft, die heute fast alles können.


Wie werde ich Funkamateur? Wege zum Amateurfunk

1. Ohne Prüfung keine Amateurfunkzeugnis!
Das "Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AfuG 97) vom 27.Juni 1997" legt fest, dass Sie als angehender Funkamateur vor einem Prüfungsausschuss einer Außenstelle der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, kurz RegTP, eine Prüfung ablegen müssen. Durch die bestandene Prüfung wird nachgewiesen, dass Sie über die Kenntnisse und Fertigkeiten zum ordnungsgemäßen Betrieb einer Funkstelle verfügen.

2. Wozu berechtigt das Amateurfunkzeugnis?
Mit bestandener Prüfung erhalten Sie von der RegTP das Amateurfunkzeugnis und meist einige (wenige) Tage später ein unverwechselbares, international nur einmal vergebenes Rufzeichen. Mit diesem Rufzeichen können Sie auf allen im Amateurfunkzeugnis genehmigten Bänder funken.
Sie dürfen jetzt Geräte selbst bauen, neue oder gebrauchte Geräte umbauen und mit Antennen experimentieren. Sie können Morsen oder Sprechfunk betreiben, Bilder und Daten drahtlos übertragen, Relaisstationen oder Amateurfunksatelliten zur Erhöhung der Reichweite benutzen, an Funksportwettbewerben teilnehmen und Amateurfunkfernsehen ATV betreiben.
Amateurfunkzeugnisse werden in die Klassen 1, 2, und 3 eingeteilt. Sie unterscheiden sich im Schwierigkeitsgrad der Prüfung und in der Genehmigung zur Benutzung der verschiedenen Bänder:

Klasse 1: Technische Kenntnisse; betriebliche Kenntnisse (nationale und internationale betriebliche Regeln und Verfahren); Kenntnisse über nationale und internationale Vorschriften; praktische Fertigkeiten im Hören und Geben von Morsezeichen. Das Amateurfunkzeugnis der Klasse 1 berechtigt zur Teilnahme am Amateurfunk auf allen dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereichen in allen zugelassenen Betriebsarten bis zur maximal zulässigen Sendeleistung.

Klasse 2: Prüfungskenntnisse wie Klasse 1, nur die Morseprüfung entfällt. Das Amateurfunkzeugnis der Klasse 2 berechtigt zur Teilnahme am Amateurfunk auf allen dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereichen und ist derzeit über eine Pressemitteilung der BMWA mit der Klasse 1 in Deutschland gleichgestellt. Im Rahmen der Novellierung der AFuV wird die Klasse 2 dem Vernehmen nach mit der Klasse 1 gleichgestellt.

Klasse 3: nur die wesentlichen Grundzüge der technischen und betrieblichen Kenntnisse und der Kenntnisse über nationale und internationale Vorschriften, keine Morseprüfung. Das Amateurfunkzeugnis der Klasse 3 berechtigt zur Teilnahme am Amateurfunk auf den dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereichen 144 bis 146 MHz und 430 bis 440 MHz in allen zugelassenen Betriebsarten mit eingeschränkter Sendeleistung nicht größer als 10 Watt EIRP.

3. Was wird in der Prüfung verlangt?

3.1 Betriebliche Kenntnisse:
- Sie kennen das System der Rufzeichen, die auf den von der ITU (Internationale Fernmeldebehörde) vergebenen Landeskennern basieren
- Sie kennen die international vereinbarten Abkürzungen, mit denen Sie z.B. beim Tastfunk (Morsen) auch ohne Fremdsprachenkenntnisse Funkverkehr mit ausländischen Funkamateuren abwickeln können;
- Sie kennen die verbindlichen Regeln (Gesetze und Verordnungen), die beim Funkverkehr beachtet werden müssen.

3.2 Technische Kenntnisse:
- Sie wissen, wie Sender, Empfänger und Antennen funktionieren
- Sie wissen über die physikalischen und technischen Zusammenhänge der elektromagnetischen Wellen und ihrer Ausbreitung Bescheid
- Sie kennen die Eigenschaften der verschiedenen Modulationsarten (AM, FM analoge und digitale Signalverarbeitung) und Betriebsarten (Tastfunk, Sprechfunk, Text- und Bildübertragung); Sie haben Kenntnisse über die elektromagnetische Verträglichkeit und deren Anwendung auf Personen- und Sachschutz.

3.3 Kenntnisse von Vorschriften
- Sie wissen, welche Pflichten Ihnen die einschlägigen Gesetze und Verordnungen abverlangen, und Sie kennen Ihre Rechte als Funkamateur.

3.4 Morsekenntnis:
- Sie können Morsezeichen aufnehmen und mit der Handtaste geben (nur für Zeugnisklasse 1)

4. Fragen - und Antwortenkatalog
Der neue Fragenkatalog „Prüfungsfragen für den Erwerb der Amateurfunkzeugnisse der Klassen 1 und 2“ ist seitens der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post erstellt und seit Mitte September über die RegTP und den DARC - Verlag lieferbar. Der Fragenkatalog ersetzt den zuletzt 1988 geänderten Fragenkatalog mit dem Titel „Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure“.
Prüfungen für die Amateufunkzeugnisklassen 1 und 2 im Multiple-Choice-Verfahren mit Fragen nach dem neuen Fragenkatalog werden ab dem 1. Januar angeboten. Prüfungen nach dem bisherigen Verfahren und dem Fragenkatalog vom 1988 können noch auslaufend bis zum März 2003 abgelegt werden.
Für die Amateurfunkzeugnisklasse 3 ist das Prüfungsverfahren bereits auf das neue Fragenformat (Fragen und vorgegebene Auswahlantworten - multiple choice) umgestellt worden. Die bei der Prüfung gestellten Fragen und die richtigen und falschen Antworten sind von der Regulierungsbehörde (RegTP) im Fragenkatalog zur Klasse 3 veröffentlicht worden. Dieser kann zum Preis von 5,11 € zuzüglich Versandkosten bestellt werden:
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Z 23 DrV-1
Postfach 80 01
55003 Mainz
Fax (0 61 31) 18 56 20
Sie können den Fragenkatalog auch http://www.darc.de/newcomer/klasse3.html kostenlos herunterladen.

5.Vorbereitung auf die Lizenzprüfung

5.1 Kurse der Ortsverbände des DARC e.V.
Nehmen Sie Kontakt zu einem der über 1000 Ortsverbände des Deutschen Amateur-Radio-Clubs DARC e.V. auf. Seine Ortsverbände bieten von Zeit zu Zeit Ausbildungskurse an. Die Anschrift des nächstgelegenen Ortsverbandes erhalten Sie bei der 
DARC Geschäftsstelle in Baunatal (Tel.: 0561-9 49 88 0)

5.2 Ferienkompaktkurse
Der DARC veranstaltet mehrmals im Jahr an verschiedenen Orten in den Ferien ganztägige Kompaktkurse, die mit der Lizenzprüfung am Kursort enden. Termine und Ansprechpartner erfahren Sie ebenfalls bei der Geschäftsstelle des DARC e.V., oder unter http://www.darc.de/referate/ajw/ausbildung/ausbildung-suche/karte.htm

5.3 VHS-Kurse
Verschiedene Volkshochschulen haben Amateurfunklehrgänge in ihrem Kursprogramm. Wenden Sie sich an die VHS in Ihrer näheren Umgebung.

5.4 Fernkurse
Fernkurse zur Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung werden angeboten von der
Fernschule Weber
Abt. 002
Postfach 2161
26192 Großenkneten
Internet: http://www.fernschule-weber.de

5.5 Onlinelehrgang des DARC e.V.
Der DARC e.V. bietet für die Klasse 3 einen kostenlosen Onlinelehrgang unter http://www.amateurfunkpruefung.de an.

5.6 Selbststudium
Je nach Vorkenntnissen und Lernerfahrungen können Sie sich auch im Selbststudium die notwendigen Kenntnisse aneignen. Allerdings lernt man in der Gruppe effektiver. Auch wird in den meisten Kursen der Ablauf der Prüfungen durchgespielt. Literaturhinweise für das Selbststudium finden Sie unter http://www.darcverlag.de/einsteiger.html, eine Online-Prüfungssimulation für die Klasse A bietet DJ1MS unter online-amateurfunkpruefung.de an.

 


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