Nordbayernrundspruch

 

 
 
 
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      * *                N o r d b a y e r n - R u n d s p r u c h  
     *   *                             Nr. 23/2006                    
    *     *
   *   D   *      Sendezeit:Samstag 19:00 Uhr MESZ via DB0ZB 145.600 MHz
  *         *              Redaktion:  Thomas  D O 1 N T S
 *   A   R   *         Nachrichten fuer den Rundspruch "nur" an 
  *         *              DO1NTS in die PR-Mailbox DB0MRW-8 
   *   C   *               oeder via E-Mail: DO1NTS @ darc.de
    *     *                 Kennwort:Nordbayern-Rundspruch
     *   *            Redaktionsschluss: Donnerstag 17:00 Uhr MESZ        
      * *           Uebertragung auf KW = 3,680 MHz (80m) d. DL6NFL      
       *                     
                         Herausgegeben / Erstellt am: 29.06.2006
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Allgemeines
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Fieldday des Ortsverbands B03 Marktredwitz
im Juli 2006
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am Sa. 22. Juli und So. 23. Juli 2006
 
Auf dem Programm stehen u. a.:
   
-Elektronik-Flohmarkt ..uebrige Teile koennen von
 jedem Besucher mitgebracht werden..
-Echolink Praesentation des Repeaters DB0MAK-R
-Uebertragung von Livebildern via ATV
-Funkbetrieb an den Clubstationen auf allen Baendern
-abends Lagerfeuer
-Spezialitäten vom Grill ....
.. und vieles mehr ...
   
Stellmoeglichkeit fuer Zelt, Wohnwagen bzw. Wohnmobil stehen
zur Verfuegung. Funkbetrieb ist mit den vorhandenen Antennen
und Transceivern moeglich.
Gerne koennen auch Portabel- oder Mobil-Stationen und Antennen
mitgebracht, bzw. aufgebaut werden.
   
Anfahrt: GPS Koordinaten.: 12°08'22" Ost , 50°00'01" Nord
 
Von der Autobahnausfahrt Marktredwitz-Sued immer geradeaus in
Richtung Brand/Woelsau. Nach ca. 2,5 km rechts Abfahrt nach Brand
- es geht hier bergab - immer der Vorfahrtsstraße folgen.
 
Nach ca. 50m geht es ueber einen Bach und danach die gepflasterte
Hauptstraße immer bergauf und geradeaus in Richtung Haingruen.
 
Wenn es oben aus dem Wald rausgeht, ist auf der rechten Seite
bereits unser Gittermast zu sehen und nach ca. 250m rechts abbiegen
(Bushaeuschen) und dann gleich nochmals rechts abbiegen.
Beim Feuerwehrhaus links, dann ist unser Clubgelaende nicht mehr
zu verfehlen.
 
Einweisungen erfolgen ueber FM Relais DB0MAK auf 145.775 MHz
und 438.775 MHz
 
Fuer das leibliche Wohl ist bestens gesorgt und wir freuen uns
ueber Euren Besuch auf dem Clubgelaende in Haingruen bei Marktredwitz.
 
Weitere Informationen und den Anfahrtsweg zum Clubgelaende
findet ihr unter www.darc.de/distrikte/b/03.
 
73 und bis bald!   Die Vorstandschaft von B03
 
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Vorstandsinformation (021)
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Verteiler: Vorstand, Amateurrat, Referenten/Staebe,
Geschaeftsfuehrung,GS Bereichsleiter, Redaktion, Verlag
Datum: 28.06.2006
erstellt von: Dr. Walter Schlink, DL3OAP, und Christina
Hildebrandt, DO1JUR
verteilt von: Sekretariat Jur. VBB - Frau Stackebrandt
 
Gespraechstermin im Bundesministerium fuer Wirtschaft und
Technologie, Bonn am 21.06.2006
 
Gespraechsteilnehmer BMWi:
 
Herr Reichle Leiter der Abteilung VI, IKT-Politik
Herr Gundlach Leiter des Referates VI A 7, Geraetemarkt,
EMV und EMVU
Herr Martin Referat VI B 2, Rundfunk und Medienwirtschaft
 
Gespraechsteilnehmer RTA:
 
Dr. Walter Schlink, DL3OAP RTA-Vorsitzender
Holger Thomsen, DB6KH stellvertretender RTA-Vorsitzender
Thilo Kootz, DL9KCE Technische Verbandsbetreuung DARC e. V.
Christina Hildebrandt, DO1JUR RTA-Geschaeftsfuehrerin
 
Zu Beginn des Gespraechstermins begrueßt Herr Reichle als
zustaendiger Abteilungsleiter fuer den Bereich Amateurfunk
die RTA-Gespraechsteilnehmer und unterstreicht, dass er Wert
darauf legt, im regelmaeßigen Austausch ueber relevante
Themen im Bereich Amateurfunk mit dem RTA zu bleiben.
 
Gespraechsthemen:
 
Anstehende Aenderungen der Amateurfunkverordnung
 
a) In-Kraft-Treten der AFuV-Aenderungsverordnung
 
Die Amateurfunkaenderungsverordnung wird voraussichtlich
erst gegen Ende August 2006 In-Kraft-Treten.
 
b) Uebergangsvorschriften
 
Die Aenderungsverordnung tritt mit Ausnahme der Vorschrift
fuer die Pruefung zur Zeugnisklasse E in Kraft. Fuer die
Pruefung zur Amateurfunkzeugnisklasse E gilt daher ab In-
Kraft-Treten der Amateurfunkverordnung noch eine Uebergangs-
frist von 6 Monaten. Die Uebergangsfrist wird insbesondere
wegen der Vorbereitungen der Bundesnetzagentur und des neuen
Fragenkataloges benoetigt.
 
c) Einsteigerzeugnisklasse
 
Im Hinblick auf die Neuregelungen fuer die Einsteigerzeugnisklasse
verweist der RTA noch einmal auf seine Stellungnahme an das BMWi
vom 30.05.2006 (siehe RTA-Info 0618). Er betont nochmals, dass
der RTA dafuer zustaendig ist, alle seine Mitgliedsverbaende samt
Mitglieder zu vertreten und dementsprechend zahlreiche Positionen
der Funkamateure auswerten konnte. Daher bittet er, die Verordnung
zur Aenderung der Amateurfunkverordnung schnellstens umzusetzen, um
allen Funkamateuren das Gesamtpaket der neuen und positiven Regelungen
zu eroeffnen.
 
Im Zusammenhang mit den Neuregelungen zur Einsteigerzeugnisklasse
werden auch die innerhalb der CEPT diskutierten Moeglichkeiten einer
so genannten >>Entry Level licence<< besprochen (Draft-ECC-Report 89).
Herr Kootz berichtet in dem Zusammenhang von seiner Teilnahme am
Foundation-Class Kurs der RSGB in Manchester. Das BMWi betont, dass
unabhaengig von einer CEPT-Diskussion oder Erfahrungen anderer Laender
in Deutschland derzeit eine dritte Amateurfunkzeugnisklasse nicht
angedacht sei.
 
d) Frequenzbereich 50 MHz
 
Da man nach Auffassung des BMWi nach 15 oder 16 Jahren Sonderzuteilungen
im Frequenzbereich 50 MHz nicht mehr von einem Pilotprojekt sprechen
kann und es zu keinen nennenswerten Stoerungen der Primaernutzer gekommen
ist, hat man sich neben RTA und DARC insbesondere bei den Primaernutzern
fuer eine generelle Freigabe des Frequenzbereichs fuer die Zeugnisklasse A
auf sekundaerer Basis eingesetzt. Die Antwort des Bundesministeriums
der Verteidigung ist positiv.
Das BMVg ist bereit, die sekundaere Freigabe unter den gleichen Bedingungen
wie zuvor bei den Sonderzuteilungen (siehe Amtsblattmitteilung 311/2005) zu
akzeptieren. Der besonderen Auflagen, wie zuvor im Aenderungsentwurf zur
Amateurfunkverordnung vorgesehen, bedarf es daher nicht. Die
Amateurfunkverordnung wird daher einen Verweis auf die Amtsblattmitteilung
311/2005 enthalten, die bis auf weiteres sinngemaeß weiter gelten soll.
 
e) 1260 bis 1263 MHz
 
Die Flugsicherung ist im Hinblick auf die Flugsicherungsradare und Standorte
zu keinerlei Zugestaendnissen fuer den Amateurfunkbetrieb ueber Satelliten im
Frequenzbereich 1260 bis 1263 MHz bereit und auch bei einer reinen
Leistungserhoehung in diesem Frequenzteilabschnitt sieht sie die Gefahr nicht
ausgeraeumt. Das BMWi betont, nicht nur eine, sondern mehrere
Alternativvorschlaege der Flugsicherung unterbreitet zu haben. Der RTA bedankt
sich fuer das Engagement.
 
Pruefungen durch Verbaende
 
Im Hinblick auf die Voraussetzungen, die mit der Amateurfunkverordnung
Februar 2005 fuer die Pruefungsabnahme durch Verbaende geschaffen worden
sind und auch wegen einer gewollten generellen Entstaatlichung, sieht das
Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie grundsaetzlich keine Probleme
damit, dass Amateurfunkpruefungen auch durch Verbaende abgenommen werden
koennen. Schwierigkeiten seien eher personalwirtschaftlicher Art. Das BMWi
verweist auf die Haushaltslage der BNetzA und kuendigt an, bei dieser um eine
dementsprechende Stellungnahme zu bitten.
 
Der RTA fuehrt an, dass eine Pruefungsabnahme durch die Verbaende auch im
Hinblick auf eine Gebuehrenreduzierung Sinn mache sowie den bereits
eingeleiteten Abbau von Pruefungsstandorten. Da das BMWi davon ausgeht, dass
die Pruefungsabnahme in serioese Haende gelangt, kann es sich einen Ausstieg in
Schritten, Zug um Zug etwa fuer die Pruefung fuer CW oder Klasse E vorstellen.
 
Neues EMVG
 
Das BMWi erlaeutert zunaechst den aktuellen Stand des EMVG-Entwurfs, der im
Hinblick auf die Stellungnahmen der Verbaende und die oeffentliche Anhoerung
schon nachgebessert worden sei. Herr Gundlach meint, dass insbesondere
aufgrund von Auflagen aus dem Justizministerium man mit der Umsetzung der
EMV-Richtlinie etwas in Verzug geraten sei.
 
Der RTA berichtet ueber seine Initiative bei Bundespolitikern und dem Gespraech
zwischen Bundespolitikern, Vertretern des BMWi, der BNetzA und des RTAs in
Berlin im April 2006. Als Ergebnis des Gespraeches sei herausgekommen, dass
man dem RTA einen neuen Entwurf des EMVG-Textes zur Verfuegung stellen wolle
und ein zweites Gespraech in Berlin stattfinden solle. Der RTA traegt noch
einmal seine Hauptkritikpunkte in Bezug auf den Schutz der Funkdienste und
insbesondere des Amateurfunkdienstes vor. Diese beziehen sich vornehmlich auf
die Ermaechtigungsgrundlage in § 3 Abs. 3 des Entwurfstextes (Stand:
oeffentliche Anhoerung) sowie auf § 13 Abs. 6 des Entwurfstextes EMVG (Stand:
Entwurf Anhoerung).
 
Das BMWi verspricht, dass die Anliegen der Funkamateure noch einmal ueberdacht
werden sollen.
 
Im Zusammenhang mit dem EMVG wird auch noch einmal das Thema
Stoerfallbeseitigungsverordnung angesprochen. Das BMWi sieht keinen Sinn in
einem solchen materiellen Gesetz. Begruendet wird dies damit, dass mehr
Regelungsdichte nicht mehr Loesungen bringe. Ein hoeheres Maß an gesetzlichen
Vorgaben behebe nicht die Probleme. Es sei vielmehr erforderlich, die
konkreten Handlungen am Grundsatz der Verhaeltnismaeßigkeit auszurichten.
 
Der RTA betont, dass oftmals der Grundsatz der Verhaeltnismaeßigkeit im
Stoerfall zu Lasten der Funkamateure ausgehe und es an Handlungsgrundsaetzen der
Beamten vor Ort fehle. Außerdem seien zeitnahere Regelungen im Einzelfall
erforderlich.
 
BEMFV-Anzeige
 
Im Hinblick auf die unterschiedliche Handhabung der Baubehoerden vor Ort
bezueglich Amateurfunkanlagen wird die Moeglichkeit diskutiert, seitens der
BNetzA eine Bescheinigung darueber zu erhalten, dass ein einzelner Funkamateur
die Anzeige gemaeß BEMFV eingereicht hat. Dies erleichtert die Argumentation
gegenueber den zustaendigen Baubehoerden, insbesondere im Fall eines
Baugenehmigungsverfahrens darueber, dass keine Standortbescheinigung
erforderlich ist, wenn ein offizielles Schreiben der BNetzA vorliegt.
 
Mit Ruecksicht darauf, dass moeglichst eine aenderung der BEMFV vermieden werden
soll bzw. keine neue Gebuehrenposition geschaffen werden sollte, erklaert sich
das Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie bereit, der BNetzA einen
entsprechenden Hinweis zu geben. Moeglich waere es, dass einzelne Funkamateure
im Bedarfsfall und aufgrund des Nachweises eines berechtigten Interesses
(Stichwort: Baugenehmigungsverfahren, Standortprobleme mit Vermietern etc.)
eine Rueckmeldung der BNetzA auf ausdrueckliche Bitte erhalten. Das Ergebnis
der Ruecksprache mit der BNetzA soll gegenueber dem RTA kommuniziert werden.
 
(info: PR)
 
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Vorstandsinformation (022)
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Verteiler: Vorstand, Amateurrat, Referenten/Staebe, Geschaeftsfuehrung,
GS Bereichsleiter, Redaktion, Verlag
Datum: 30.06.2006
erstellt von: Heinz-Guenter Boettcher, DK2NH, und Christina Hildebrandt, DO1JUR
verteilt von: Sekretariat Jur. VBB - Frau Stackebrandt
 
Entry Level licence; Einfuehrung einer Amateurfunkzeugnisklasse unterhalb des
Standards der Einsteigerzeugnisklasse
 
Seit dem 01.06.2006 liegt ein neuer ECC-Entwurf (Draft-ECC-Report 89) fuer
eine CEPT Entry Level licence vor, die unterhalb der jetzigen Novice licence
angesiedelt werden soll. Dem Novice level entspricht in Deutschland unsere
nationale Amateurfunkzeugnisklasse E nach der ECC-Empfehlung (05)06.
 
Die Arbeitsgruppe, die sich innerhalb der CEPT mit einer Einfuehrung und
europaweiten Definition einer Genehmigungsklasse namens Entry Level licence
beschaeftigt, berichtet hiermit zunaechst nur ueber eine Idee. Ein Report wird
erstellt, um die Dinge erst anzuschieben. Außerdem hat ein Report in der CEPT
die unterste Kategorie der Wichtigkeit.
 
Ausgehend davon, dass gerade erst die Novice Klasse CEPT-weit harmonisiert
worden ist und die Bundesregierung auch die Pruefungsinhalte der nationalen
Zeugnisklasse E dem ERC-Report 32 angepasst hat, gedenkt das BMWi derzeit
nicht, eine dritte Amateurfunkzeugnisklasse unterhalb des Standards der
jetzigen Zeugnisklasse E einzufuehren. Dies ist zuletzt gegenueber dem Runden
Tisch Amateurfunk beim Gespraech im BMWi mit dem Abteilungsleiter Gerold
Reichle betont worden. Auch die BNetzA wird daher den ECC-Report 89 zu diesem
Thema vermutlich nicht kommentieren.
 
Weiterhin ist davon auszugehen, dass eine solche dreiklassige Lizenzstruktur
innerhalb Europas derzeit sehr unterschiedlich gesehen wird. So haben England
und Spanien eine Entry Klasse eingefuehrt, die Niederlande und oesterreich
wollen dem jedoch derzeit nicht folgen. Der Vorstand des DARC e. V. will die
Diskussion um eine Entry Level licence innerhalb der CEPT und auch der IARU
aktiv begleiten und mitverfolgen. Parallel dazu werden jedoch die noch nicht
vorhandenen Erfahrungen mit der jetzt harmonisierten und angepassten neuen
Zeugnisklasse E nach dem aenderungsentwurf zur AFuV ausgewertet werden.
 
Der DARC-Vorstand wird in naechster Zeit seine Position zu moeglichen
Eckpunkten einer Entry Level licence in Deutschland festlegen, um zu gegebener
Zeit bei der Gestaltung mitwirken zu koennen.
 
(info: PR)
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Montenegro – bald neues DXCC-Gebiet?
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Multinationale Aktivitaet geplant
 
Mit der zum 28.6.06 erwarteten Anerkennung des sich
kuerzlich dank einer Volksabstimmung von Serbien
losgeloesten Montenegro als neues Mitgliedsland der
Vereinten Nationen ( http://www.un.org/News/ ), steht
den Funkamateuren demnaechst wahrscheinlich ein neues
DXCC-Gebiet „ins Haus.“
 
Ein fuer den Zeitraum vom 20.7. bis 12.8.06 vorgesehenes
„DX Festival Montenegro“ beinhaltet eine Allband-Allmode-
Aktivitaet durch etliche internationale Teams ins voraus-
sichtlich neueste DXCC-Gebiet. Aktuelle Informationen dazu
finden Sie unter
http://www.yu6scg.cg.yu/international-dx-festival-montenegro-2006/
 
Ein ausfuehrlicher Bericht zu diesem Ereignis erscheint
zu passender Gelegenheit im FUNKAMATEUR.
Quelle: 425 DX News #790
 
 
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DX-Nachrichten (auszugsweise)
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Canada, VE: VF2X ist das Rufzeichen einer Sonderstation auf Prince Edward
 Island (NA-029). Mit Funbetrieb in CW und SSB kann vom 1. bis zum 4. Juli
 gerechnet werden, auch auf 6m. QSL via VE3IKV.
 
Canada, VE: Pete, VE3IKV hat das Sonderrufzeichen VC2X fuer seine geplante
 Aktivitaet auf der Iles de la Madeleine (NA-038) in der Zeit vom 4. bis
 zum 8. Juli bekommen. QSO sollen hauptsaechlich auf 40 und 6m in CW und
 SSB gefahren werden. QSL via VE3IKV.
 
Japan, JA: JR1WEB/1, JO1IRO/1 und JF1IZM/1 wird man vom 30. Juni bis zum 3.
 Juli von der Insel Aoga (AS-043, JIIA AS-043-001) in SSB hoeren. Betrieb
 ist auf den Kurzwellenbaendern und auf 6m vorgesehen. QSL via Heimatruf-
 zeichen, Buero ok.
 
Macedonia, Z3: Vom 24. Juni bis zum 14. Juli besucht Laci, HA1RS Zoli,
 Z38C/HA1CA in Scopje. Er arbeitet dann als Z38R auf den Kurzwellenbaendern
 und auf 6m. QSL via HA1RS, Buero ok.
 
Montserrat, VP2M, NA-103: Graham, M0AEP will vom 1. bis zum 14. Juli als
 VP2MDD QRV sein. Aktivitaeten werden von 80 bis 6m in SSB und CW sein.
 QSL via M0ARP.
 
Northern Ireland, GI: Die Sonderstation GB90SOM wird am 1. Juli von der
 Glengormley Electronics Amateur Radio Society auf Kurzwelle und 6m
 betrieben warden.
 
(info: via Email)
 
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OV Termine fuer die kommende Woche: (soweit wie bekannt)
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Mittwoch
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05.07.06            20:00 Uhr
 
OV Hersbruck B12: Gaststaette "Am Michelsberg" in Hersbruck,Hans-Sachs-Ring.
 
Freitag
-------
07.07.06            20:00 Uhr
 
OV Bayreuth B06:  "Gaststaette Herzoghoehe" in der Hoffmann v.
                   Fallersleben-Str. 24 in Bayreuth.
 
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Allgemeine Termine:
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TERMINE 2006
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 21.07.06          NOBUG
 21.-24.07.06      QRP - Jugendfieldday und 70 Jahre OV Regensburg
 15.09.06          NOBUG
 07.10.06          1. Maintal-Flohtronica
 15.10.06          Distriktsversammlung des Distrikt Franken
 17.11.06          NOBUG
 03.12.06          AMTEC in Saarbruecken   
 
(mit * sind neu eingefuegt)
 
                              - . -
 
                   Das war's fuer diese Woche .....
 
       **** Es gilt die in DB0MRW-8 eingespielte Version ****
 
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 Redaktionsschluss fuer den Nordbayern-Rundspruch ist immer
 Donnerstag 17:00 Uhr Ortszeit. Die Einspielung bei DB0MRW-8 in die
 Rubrik "Franken" erfolgt, in der Regel am Samstag Abend . Bei allen
 Meldungen die mir zur Veroeffentlichung zugesandt werden,
 setze ich das Einverstaendniss des Verfassers oder des OVV voraus. 
 (die Redaktion)                             
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